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Stromkonzern klagt gegen Windenergie

■ PreussenElektra legt Verfassungsbeschwerde ein gegen das Gesetz zur Einspeisevergütung von alternativ erzeugtem Strom. Norddeutsche Energieversorger würden dadurch benachteiligt

Hannover (taz) – Über das neue Stromeinspeisungsgesetz und damit über die weitere Förderung von Windkraftanlagen muß jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Stromkonzern PreussenElektra hat gestern in Karlsruhe die bereits angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Einspeisungsgesetz eingelegt, das Ende April in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet die Energieversorger, Strom aus Windkraftanlagen zum Preis von 17 Pfennig die Kilowattstunde anzukaufen. Das aber verstößt nach Auffassung des hannoverschen Energieversorgungsunternehmens gegen die Berufs- und die Eigentumsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Willkürlich würden nur einige wenige Unternehmen in die Pflicht genommen, um das vom Staat definierte Gemeinwohlziel, die Förderung der Windenergie, zu erreichen, klagte die PreussenElektra gestern in einer Pressemitteilung. Das neue Einspeisungsgesetz treffe die PreussenElektra „wie eine verfassungswidrige Sonderabgabe“.

Nach Angaben des Energieversorgers werden 70 Prozent des gesamten Windstroms in Norddeutschland erzeugt und werden deshalb in die Netze der norddeutschen PreussenElektra und ihrer Töchter gespeist. Nach der Rechnung des größten bundesdeutschen Atomstromproduzenten liegen die Mehrbelastungen der norddeutschen Stromunternehmen durch den Ankauf von Windstrom inzwischen bei 400 Millionen Mark pro Jahr.

In seiner Verfassungsbeschwerde sieht das Unternehmen auch europäisches Recht verletzt. Mit der Novelle des Einspeisungsgesetzes seien neue Beihilferegelungen, etwa für Biogasanlagen, geschaffen und alte Beihilferegelungen geändert worden, ohne daß die Bundesregierung die dafür erforderliche Genehmigung der Europäischen Kommission eingeholt habe.

Die Bonner Regierung habe bewußt darauf verzichtet, die erforderliche Genehmigung der Beihilferegelungen durch die EU-Kommission einzuholen, weil die Kommission schon im Vorfeld eine Ablehnung signalisiert habe und „die Bundesregierung mit einer Genehmigungsverweigerung rechnen mußte“. Jürgen Voges

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