Gene als Hilfe

■ Der Mörder von Christina Nytsch ist mit dem genetischen Fingerabdruck identifiziert worden

Frankfurt/Main (AP/taz) – Der Fall Christina Nytsch ist schon der zweite spektakuläre Mord an einem Mädchen, der mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt werden konnte. Mitte Mai ist der Mörder der 12jährigen Carla aus Wilhermsdorf bei Nürnberg ebenfalls mit dieser Methode identifiziert worden. Aus winzigen Körperspuren eines Verbrechers am Tatort kann die Polizei einen genetischen Fingerabdruck erstellen und mit Genen von Verdächtigen vergleichen. In Sperma, Blut, Speichel und Körperzellen jedes Menschen ist die aus DNA-Molekülen aufgebaute Erbinformation enthalten. Die Wahrscheinlichkeit, daß zwei Menschen das gleiche DNA-Profil haben, liegt bei eins zu mehreren Milliarden.

„Es genügt schon ein Tropfen Körperflüssigkeit oder ein ausgefallenes Haar“, erklärt Richard Zehner vom Rechtsmedizinischen Institut in Frankfurt. Aus dem Zellkern isoliert der Biologe die DNA. Ein DNA-Abschnitt wird dann im Reagenzglas kopiert und auf einer Gelschicht einem elektrischen Feld ausgesetzt. Dabei entsteht ein Muster, das je nach Abschnitt bei jedem vierten oder zehnten Menschen vorkommt. Je mehr solche Abschnitte der Biologe nun vergleicht, desto seltener wird die Übereinstimmung.

Die DNA-Analyse ist als Beweis vor Gericht zugelassen. Der BGH hatte 1992 aber entschieden, daß sich die Verurteilung nicht allein auf die DNA-Analyse stützen dürfe: Sie ist nur ein starkes Indiz. Kurz nach dem im Raum Cloppenburg durchgeführten Gen-Massentest gab Kanther grünes Licht für die erste „Gen-Datei“ beim BKA. Anfang Mai verständigte sich die Regierung auf ein Gesetz dafür. Danach soll die Gen-Analyse auch bei Tätern erlaubt werden, die wegen „schwerwiegender Straftaten“ verurteilt wurden.