: Das Volksbehren
Die von der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) schon 1993 eingereichte Genschutz- Initiative sieht eine Ergänzung der Schweizer Bundesverfassung vor. In einem neuen Artikel 24 sollen unter anderem absolute Anwendungsverbote festgeschrieben werden für:
– Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Tiere;
– die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt;
– die Erteilung von Patenten für genetisch veränderte Tiere und Pflanzen sowie deren Bestandteile, die dabei angewandten Verfahren und für deren Erzeugnissse.
„Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Pflanzen“ sowie „die industrielle Produktion von Stoffen unter Anwendung genetisch veränderter Organismen“ sollen von der Schweizer Bundesregierung gesetzlich geregelt werden.
Gen-technische Projekte sollen zudem unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden: „Die Gesetzgebung verlangt vom Gesuchsteller namentlich den Nachweis von Nutzen und Sicherheit, das Fehlen von Alternativen sowie die Darlegung der ethischen Verantwortbarkeit.“ wlf
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