Tod in der Abschiebehaft

■ Asylantrag abgelehnt: Ein junger Kurde hat sich am Pfingstsonntag selbst angezündet

Hannover (taz) – Ein 21jähriger kurdischer Flüchtling, der im Lingener Gefängnis in der Abschiebehaft saß, ist ums Leben gekommen, nachdem er sich selbst mit Benzin übergossen und angezündet hat. Den tragischen Tod des jungen Mannes am Pfingstsonntag bestätigte gestern das Justizministerium in Hannover.

Nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrates ist der 21jährige Hasan Akdag im Jahre 1996 aus einem Dorf nahe Diyarbakir auf Umwegen in die Bundesrepublik geflohen, weil ihm Unterstützung der kurdischen PKK- Guerilla vorgeworfen worden war. Nachdem sein erster Asylantrag abgelehnt wurde, tauchte der Flüchtling zunächst unter, wurde dann aber vor zwei Monaten an der deutsch-holländischen Grenze vom Bundesgrenzschutz festgenommen und in die Haftanstalt Lingen gebracht.

Gegen Hasan Akdag wurde Abschiebehaft beantragt. Gleichzeitig sollte er allerdings im Gefängnis auch eine 120tägige Haftstrafe verbüßen, weil er zwei Geldstrafen nicht bezahlt hatte. Die waren gegen ihn verhängt worden, weil er den ihm im Asylverfahren zugewiesenen Landkreis unerlaubt verlassen hatte.

Im Lingener Gefängnis stellte der 21jährige einen Asylfolgeantrag. Die Nachricht von der Ablehnung dieses zweiten Antrags erhielt der junge Kurde einige Tage vor seinem Tod. Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover übergoß sich der Flüchtling in der Nacht zum 1. Juni mit einer brennbaren Flüssigkeit, bei der es sich möglicherweise um Benzin aus einem Rasenmäher der Anstalt handelte.

An den Folgen der Verbrennungen, die er sich selbst zugefügt habe, sei der 21jährige noch am gleichen Tag in einem Krankenhaus in Hannover verstorben, sagte gestern die Sprecherin des Justizministeriums. „Gesicherte Hinweise auf das Motiv des Selbstmordes“ gibt es in den Augen der Ministeriumssprecherin nicht. Einen Abschiedsbrief habe der Kurde nicht hinterlassen. Jürgen Voges