: Kompromiß über Hollerlandstudie
■ Schützenswerte Flora und Fauna wird noch einmal erfaßt
Nach dreiwöchigen Beratungen hat der Bremer Senat am Dienstag die Beschlußvorlage des Umweltressorts vorläufig vom Tisch bekommen, in dem es um die Anmeldung bremischer Naturschutz-Gebiete an die EU ging. Der brisante Punkt war das Hollerland. Nach Auffassung der Naturschutzabteilung des Bremer Umweltbehörde hätte das Gebiet längst nach der „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH) Richtlinie als „schützenswert“ an die EU gemeldet werden müssen, ansonsten drohen Strafgelder. Das Bremer Wirtschaftsressort will dies verhindern, obwohl das Hollerland bei der EU als Vogelschutzgebiet gemeldet ist und unter bremischem Naturschutz steht.
Im Kompromiß haben sich nun Umwelt- und Wirtschaftssenator geeinigt, noch einmal gutachterlich die Flora und Fauna des Hollerlandes erfassen zu lassen, der Gutachter soll „im Einvernehmen“ ausgewählt werden.
Gleichzeitig sollen die Nachfragen der EU zum Vogelschutz in der Hemelinger Marsch abgearbeitet werden. Die EU hatte im Schreiben vom Januar 1998 deutlich gemacht, daß sie die bremischen Interessen auf Korrektur des Vogelschutzgebietes in der Hemelinger Marsch nicht berücksichtigen wird, wenn Bremen weiter Desinteresse an Fragen des Naturschutzes unter Beweis stellt. K.W.
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