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Von Schweden lernen heißt Offenheit lernen

■ Europäisches Gericht erklärt Geheimniskrämerei der EU bei Dokumenteneinsicht für nichtig

Freiburg (taz) – Der Zeitpunkt paßte gut. Zwei Tage zuvor hatten die EU-Regierungschefs mehr Transparenz und Bürgernähe versprochen, gestern schon machte das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg auf Defizite aufmerksam. Wenn die EU aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ Dokumente nicht herausgeben wolle, müsse sie dies wenigstens ordentlich begründen.

Geklagt hatte der schwedische Journalistenverband, nachdem er die EU-Transparenz getestet hatte. Zwei Journalisten forderten für eine Recherche sowohl bei schwedischen Behörden als auch beim EU-Ministerrat je 20 Dokumente an. Von ihren Heimatbehörden bekamen sie immerhin Zugang zu 18 Schriftstücken, von der EU nur zwei. Auf den Protest der Schweden hin gab die EU zwar noch bei zwei Dokumenten nach, doch das Mißverhältnis blieb.

Während in Schweden die Öffentlichkeit von Staatsdokumenten Verfassungsrang hat, ist die Transparenz der EU meist nur Gegenstand wolkiger Absichtserklärungen. Das EuG erklärte nun deren Verweigerungshaltung für „nichtig“, denn sie habe nicht mal ansatzweise begründet, worin die Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Gegen das Urteil ist Berufung beim Europäischen Gerichtshof möglich. Probleme mit der Transparenz zeigte allerdings auch das Europäische Gericht erster Instanz. Es bürdete dem schwedischen Journalistenverband ein Drittel der Gerichtskosten auf, weil er die Akten des Verfahrens im Internet dokumentiert hat.(Az: T-174/95)

Christian Rath

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