Nix mehr zu holen

■ Bürgerschaft will Überschuldeten helfen

Der Schuldenberg wächst, und kein Ausweg ist in Sicht – so war die Situation von privat verschuldeten HamburgerInnen bisher. Gestern beschloß die Bürgerschaft ein Gesetz, das Auswege aus der lebenslangen Verschuldung bieten soll. Mit der „Insolvenzordnung“ können ab 1. Januar 1999 auch Privatleute einen Konkurs anmelden – nach einer siebenjährigen „Wohlverhaltensphase“. Betroffen sind in Hamburg rund 88.000 überschuldete und 60.000 zahlungsunfähige Haushalte, rechnete die GAL vor.

Alle Fraktionen kritisierten, daß der Senat mit der Umsetzung der bundespolitischen Vorgabe zu lange, nämlich zehn Jahre, gewartet hat. „Es hat aus Kostengründen so lange gedauert“, rechtfertigte Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) die Untätigkeit.

Künftig werden elf Schuldnerberatungsstellen neu geschaffen. Dafür werden 900.000 Mark bereitgestellt. Bereits existierende Schuldnerberatungen wie die der Verbraucherzentrale können sich von der Stadt anerkennen lassen. Außerdem wird ein „Insolvenzgericht“ aufgebaut, für das 50 Stellen geschaffen werden. Nach Ansicht der CDU sind jedoch 100 Stellen erforderlich. Senatorin Roth will aber „erst mal anfangen und schauen“.

„Gläubiger werden sich künftig dreimal überlegen, ihre möglichen Kundinnen und Kunden in wirtschaftliche Verpflichtungen zu drängen, die diese gar nicht tragen können“, hofft der Sozialdemokrat Uwe Grund auf positive Effekte der Neuregelung. Den Betroffenen empfiehlt er, „das nicht ganz einfache Verfahren für eine künftige Entschuldung rechtzeitig einzuleiten“, denn „wer hier Fristen versäumt, schadet sich selbst“. sim