■ Berliner Telegramm: Bischof Huber für Bleiberecht junger Flüchtlinge
Bischof Wolfgang Huber hat sich für ein Bleiberecht junger Flüchtlinge in der Bundeshauptstadt eingesetzt. Eine entsprechende Anfrage an Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) sei bisher jedoch nicht beantwortet worden, sagte der evangelische Theologe gestern gegenüber Flüchtlingen aus Äthiopien, Eritrea, Angola und Afghanistan, die mit einem „Bittgang“ auf ihre Probleme aufmerksam machen wollten. Humanitäre Lösungen seien möglich, gegenwärtig fehle aber der politische Wille dafür, fügte Huber hinzu. In der sogenannten Altfall-Regelung zum Bleiberecht von 1996 sei die Situation derjenigen nicht berücksichtigt, die 1989 und 1990 als Minderjährige unbegleitet in die Bundesrepublik einreisten, begründete der Berliner Flüchtlingsrat die Aktion. Nach großen Integrationsleistungen würden die rund 80 betroffenen Jugendlichen jetzt als alleinstehende Erwachsene behandelt. Damit bestehe für sie die ständige Gefahr einer Abschiebung. Einen erheblichen Teil ihres Lebens hätten die Betroffenen jedoch in Berlin verbracht und sie sprächen besser Deutsch als ihre Muttersprache. ADN
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