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Strittiger Müll

Der Streit um die Müllgebühren im Kreis Harburg geht in eine neue Runde. Der Kreis wird gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das OVG hatte Harburger Müllgebührenbescheide aus dem Jahr 1995 aufgehoben, weil die verlangten Gebühren zu hoch seien. Die Mehrkosten (rund 2,3 Millionen Mark jährlich), die dem Kreis durch die Privatisierung der Müllabfuhr 1993 entanden seien, dürften nicht „schrankenlos“ auf die Gebührenzahler umgelegt werden, argumentierten die Richter. Dagegen wendet sich nun der Kreis. „Wir wollen erreichen, daß in Deutschland einheitliches Recht gesprochen wird“, sagte gestern der Leiter des Fachbereichs Umwelt bei der Kreisverwaltung, Joachim Bordt. Das OVG Münster habe im entscheidenden Punkt bereits anders entschieden als die Lüneburger Richter.

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