: Keine Macht für FU-Präsidium
■ Kuratorium beschließt heute neue Grundordnung. Professoren und Politiker haben geplanten Machtzuwachs der Uni-Leitung vereitelt. Von den ersten Plänen bleibt kaum etwas übrig
Sie dürfen auf eine kurze Sitzung hoffen. Zwar muß so manches Mitglied des Kuratoriums an der Freien Universität (FU) seinen Sommerurlaub unterbrechen, wenn das Gremium heute zusammentritt. Doch große Kontroversen sind nicht mehr zu erwarten. Am Freitag vergangener Woche legte das FU-Präsidialamt den überarbeiteten Entwurf einer neuen Grundordnung vor. In ihm sind alle Einwände der Wissenschaftsverwaltung berücksichtigt, an denen die Verabschiedung vor einem Monat noch scheiterte.
Wenn die Kuratoren die Satzung heute verabschieden, werden sie damit die Kapitulation des FU- Präsidiums besiegeln. Ursprünglich wollte die Führungsriege um Vizepräsident Peter Gaehtgens die inneruniversitäre Macht mit niemandem mehr teilen. Vom Haushaltsplan bis zur Berufung von Professoren wollten Präsident, Vizepräsidenten und Kanzler alle wichtigen Entscheidungen alleine treffen. Der Wissenschaftssenator sollte kaum noch kontrollieren, die Vertreter des öffentlichen Lebens im Kuratorium nichts mehr entscheiden und das hochschulinterne „Parlament“, der Akademische Senat, nur noch beraten dürfen.
Der Akademische Senat hatte der eigenen Uni-Leitung schon vor zwei Monaten die Flügel gestutzt und seine Teilhabe an der Macht erzwungen. Jetzt bekommen auch noch Wissenschaftssenator und Kuratorium ihren Teil – das Kuratorium jedoch in einer neuen Zusammensetzung. Statt bisher 22 Mitgliedern aus Politik, Hochschule und Gesellschaft soll es künftig nur noch zehn Mitglieder umfassen, davon je ein Abgesandter von Professoren, Studenten, wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeitern, der Wissenschaftssenator als Vorsitzender und fünf sogenannte „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ – also die Stollmanns und Naumanns des Wissenschaftsbetriebs.
Ansonsten aber soll fast alles beim alten bleiben: Das Kuratorium beschließt wie bisher den Haushalt, der Akademische Senat entscheidet wie bisher über Studiengänge und Satzungen. Das Konzil, weiterhin für den Erlaß der Grundordnung und die Wahl des Präsidenten zuständig, erhält endlich den Namen, der seiner Funktion entspricht – „erweiterter Akademischer Senat“. Das Präsidium wird diese Entscheidungen weiterhin vorbereiten und umsetzen. Innerhalb dieses Rahmens erhält es aber, ebenso wie die Dekane, mehr Kompetenzen.
Die neue Grundordnung gilt jedoch nur für begrenzte Zeit. Das Kuratorium in seiner alten Form tritt nämlich nach vier Jahren wieder zusammen. Dann entscheidet sich die Zukunft dieses „Experiments“, das der Gesetzgeber aus Ratlosigkeit ermöglichte: Weil sich die Fraktionen im Abgeordnetenhaus nicht auf ein neues Hochschulgesetz einigen konnten, setzten sie die strittigen Passagen einfach vorübergehend außer Kraft. Nach der Humboldt-Universität (HU) und der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) ist die FU die dritte Hochschule, die davon Gebrauch macht. An der HU sind im Kuratorium überhaupt keine Politiker oder Uni- Angehörigen allein aufgrund ihres Amtes mehr vertreten.
Die FU hingegen wollte die Politik ursprünglich sogar noch stärker einbinden: Der Regierende Bürgermeister sollte dem Kuratorium vorsitzen. Über dessen Kompetenzen, mußte sich die Uni von der Wissenschaftsverwaltung jedoch belehren lassen, könne eine Hochschule nicht „verfügen“. Die Uni-Leitung, konterten die Bürokraten die präsidialen Machtgelüste, sei „nicht das Organ, das zulässigerweise Satzungen erlassen kann“. Auch könne der Uni-Haushalt nicht „durch das Organ festgestellt werden, das ihn dann vollzieht“. Ralph Bollmann
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