: Zivil um Zähne klagen
■ Kassen können nicht für übervorteilte Patienten klagen. Staatskommissar soll helfen
Bonn (AP) – Zahnarztpatienten, die überhöhte Rechnungen bezahlt haben, müssen zuviel gezahltes Geld allein zurückfordern und notfalls zivilrechtlich einklagen. Die Krankenkassen erklärten gestern in Bonn, sie hätten seit der Gesundheitsreform keine Möglichkeit, für ihre Versicherten Rückzahlungen durchzusetzen.
Mit der Erklärung gingen die Kassen auf die Aufforderung Seehofers an die Zahnärzte ein, überhöhte Honorare zurückzuzahlen. Andernfalls werde er das Geld „per Gesetz zurückholen“ und die Angelegenheit in der nächsten Legislaturperiode „in eine Gesetzesänderung einbeziehen“, drohte Seehofer in der Süddeutschen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen forderten die Kassenzahnärzte auf, ihr Verhalten sofort entsprechend zu ändern und Seehofers Anordnungen zu befolgen. Der Minister hatte verfügt, daß Zahnärzte von Patienten für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen bei Zahnersatz keine Gebühren erheben dürfen. Ferner darf für keramisch verblendete Kronen und Brücken höchstens das 1,7fache des in der Gebührenordnung für Zahnärzte ausgeworfenen Satzes in Rechnung gestellt werden.
Sollten die Zahnärzte sich nicht an Seehofers Linie halten, wollen die gesetzlichen Krankenkassen, daß „der Bundesgesundheitsminister auf dem Wege des Aufsichtsrechts einen Staatskommissar einsetzt“. Dieser solle dafür sorgen, daß sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBBV) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzmäßig verhalte. Die KZBV erklärte ebenfalls, sie habe keinerlei Handhabe, „in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Patient und Zahnarzt einzugreifen“. Kernpunkt der Gesundheitsreform sei die Überführung des Abrechnungsweges in das direkte Zahnarzt-Patienten-Verhältnis gewesen. Die SPD kritisierte, daß Seehofer zuerst „die Zahnärzte durch großzügige Abrechnungsregelungen einlädt, überhöhte Honorare zu fordern, und jetzt fällt ihm auf, daß die Patienten dabei übervorteilt werden könnten“.
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