Kiffer müssen ab sofort vom Auto auf die Straßenbahn umsteigen

■ Seit heute gilt das neue Straßenverkehrsgesetz. Fahrenden Kiffern drohen bis zu 3.000 Mark Geldstrafe, ein Entzug des Führerscheins und vier Strafpunkte in Flensburg – auch noch mehrere Wochen nach Genuß des letzten Joints

Berlin (taz) – „Guten Tag. Fahrzeugkontrolle. Bitte die Fahrzeugpapiere.“ Motorisierten Kiffern wird bei diesen Worten künftig der Schreck gleich doppelt tief in die Glieder fahren. Seit heute gilt das neue Straßenverkehrsgesetz. Es erklärt das Fahren unter Drogeneinfluß zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit harten Strafen geahndet wird. Wer in einer Polizeikontrolle den Eindruck erweckt, daß er illegale Drogen genommen hat, muß ab zur Blutprobe. Das neue Gesetz sieht dabei keine Grenzwerte vor. Das heißt: Auch nur geringste Spuren von Rauschgift im Blut reichen für eine Anzeige aus – unabhängig davon, wie lange die Einnahme der Drogen zurückliegt.

Vor allem Kiffern kann dies zum Verhängnis werden: „Cannabis ist mindestens sechs Wochen lang im Blut nachweisbar“, sagt Jost Leune, Geschäftsführer des Fachverbands Drogen und Rauschmittel in Hannover, einer Einrichtung der Drogenhilfe. Andere Drogen hingegen scheidet der Körper weitaus schneller aus. „Das ist halt das Risiko, das die Konsumenten eingehen“, verteidigt Volker Mattern, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, die neue Regelung.

Bislang konnten Drogenfahrten nur geahndet werden, wenn dem Fahrer die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden konnte. Mit dem neuen Gesetz ist auch die „folgenlose“ Fahrt strafbar. Als Höchststrafe sind 3.000 Mark Bußgeld, dreimonatiges Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg vorgesehen. Die Liste der laut dem Gesetz inkriminierten Rauschmittel umfaßt neben Cannabis auch Ecstasy, Kokain, Amphetamin, Morphin und Heroin. Generell ausgenommen von der Regelung sind Medikamente – vorausgesetzt sie wurden von einem Arzt verordnet.

Volker Probst Bericht Seite 6