: Karpfen, blau angelaufen
Weil er seinen Gästen vergammelten Fisch servierte, muß der Gastwirt des Fährhauses in Fliegenberg an der Elbe 4.000 Mark Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Winsen/Luhe sah es gestern als erwiesen an, daß der 59 Jahre alte Gastwirt „für den Verzehr nicht geeigneten Fisch in den Verkehr gebracht hat“. Aufgrund der Zeugenaussagen auch von ehemaligen Angestellten bestünden keine Zweifel, daß auch Fisch und Kartoffelsalat, der bereits Gästen vorgesetzt worden war, neu aufgerührt nochmals serviert worden sei. Die Staatsanwältin hatte „voller Ekel“ 5000 Mark Geldstrafe gefordert; der Wirt alle Anschuldigungen als „absurd“ zurückgewiesen. Foto: Felix Dobbert
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen