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Geheimnisse

Evangelische Bischöfe dürfen Geheimnisse haben. Das Kirchengericht wies gestern in Kiel die Klage des Hamburger Staatsrechtlers Ingo von Münch auf Herausgabe eines Schreibens der Bischöfe zur sogenannten Schubladenaffäre ab. Es gebe kein allgemeines Informationsrecht des einzelnen Kirchenmitglieds gegenüber dem Bischofskollegium, so die Begründung. Die Bischöfe Maria Jepsen, Kohlwage und Knuth hatten voriges Jahres in einem Brief an die Präsidentin des Kieler Landtages ein Ende der Arbeit des Untersuchungsausschusses gefordert. Der Inhalt war durch Indiskretion bekannt geworden.

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