: Betr.: Ab 1. September neue Mietpreiserhöhungen
Auf die Mieter preisgünstiger Wohnungen rollen ab dem 1. September 1998 saftige Mieterhöhungen zu. Weil das Mietänderungsgesetz aus dem Jahre 1993 ausläuft und die Bonner Koalition in der letzten Sitzungswoche des Parlaments das Thema von der Tagesordnung kippte, können Hausbesitzer in Ballungsräumen vom Herbst an 30 Prozent mehr Miete innerhalb von drei Jahren fordern. Die Erhöhung dieser sogenannten Kappungsgrenze von 20 auf 30 Prozent für Wohnungsbestände, die vor 1981 realisiert wurden, betrifft nach Schätzungen der Mieterverbände rund sechs Millionen Wohnungen mit circa 15 Millionen Bewohnern.
Die konservativ-liberale Koalition begründet die Anhebung des Mietlimits damit, daß eine Verlängerung der 20prozentigen Kappungsgrenze aufgrund der „entspannten Lage“ auf dem Wohnungsmarkt nicht notwendig sei. Dem widersprechen nicht nur die Bauminister SPD- geführter Länder wie der Hamburger Bausenator Eugen Wagner, der „die Gefahr des erheblichen Mietanstiegs“ und die Verminderung des Mieterschutzes moniert. Auch die SPD-Bundestagsfraktion will im Falle eines Wahlsiegs die 30prozentige Kappungsgrenze wieder herunterfahren. Zugleich soll eine Novellierung des Mietenrechts allen Eigentümern bundesweit einheitliche Kappungsgrenzen vorschreiben, die „zwischen 15 und 25 Prozent liegen“.
Die Mieterinteressen wollen die Grünen stärken. Sie fordern zum einen die Halbierung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent für alle Wohnungen innerhalb von drei Jahren. Zum anderen soll die Wende in der Wohnungspolitik durch eine Herabsenkung der Modernisierungsumlage und den Erhalt der öffentlichen Wohnungsbestände herbeigeführt werden. Rolf Lautenschläger
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