Grüne: Neuenquote statt Rotation

■ Als bundesweit letzter Landesverband wollen die Berliner Grünen die Rotation abschaffen. Sie soll beim Parteitag am 9. September durch eine Quote für Parlamentsneulinge ersetzt werden. Eine Änderung der Fr

Die Grünen nehmen einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Rotation ihrer Abgeordneten. Diese soll künftig durch eine „Neuenquote“ ersetzt werden, die verbindlich festschreibt, daß mindestens ein Drittel aller aussichtsreichen Listenplätze von KandidatInnen besetzt werden, die noch nie einem Parlament angehört haben. Ein entsprechender Antrag wird auf der Landesdelegiertenkonferenz – dem grünen Parteitag – am 9. September beraten werden. Außerdem liegt ein Antrag zur Änderung der Frauenquote vor, der allerdings umstritten ist.

Die Berliner Grünen sind bundesweit der einzige Landesverband, dessen Satzung noch eine Rotation der Abgeordneten vorsieht. Allerdings ist die Regelung schon weitgehend aufgeweicht worden. Parlamentarier können für eine dritte Legislaturperiode kandidieren, wenn sie dafür bei der Mitgliederversammlung eine Zweidrittelmehrheit erhalten. Diese relativ hohe Hürde konnten in der Vergangenheit alle Abgeordneten nehmen. Die Rotation – einst ein heiliges grünes Prinzip – gilt de facto nur noch auf dem Papier.

Ziel des Antrags ist, das Positive der Rotation zu retten und Neulingen eine Chance zu geben, erläuterte Johann Müller-Gazurek für die antragstellende Steglitzer Bezirksgruppe. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der Parlamentsverkleinerung, die 1999 in Kraft tritt. Danach können die Grünen beim gleichen Wahlergebnis nicht mehr mit 30, sondern noch nur mit etwa 20 Sitzen rechnen. Die Konkurrenz um sichere Listenplätze verschärft sich damit erheblich. Neulinge hätten es schwer, sich gegen bewährte Abgeordnete durchzusetzen.

Unterstützt wird der Antrag auch vom langjährigen Fraktionschef Wolfgang Wieland und dem parlamentarischen Geschäftsführer Jürgen Wachsmuth. Vor zwei Jahren war die Neuenquote bei einem Parteitag an nur zwei Stimmen gescheitert. Das damalige Argument, neben der Frauen- und der Ostquote könnte eine dritte Quote zu einer undemokratischen Einschränkung der Wahlmöglichkeiten führen, gilt nun nicht mehr. Denn die Ostquote, die nur für eine Übergangszeit galt, ist inzwischen ausgelaufen.

Während die Neuenquote innerparteilich als relativ unumstritten gilt, stößt die ebenfalls beantragte Änderung der Frauenquote auf erheblichen Widerspruch. Bislang müssen Frauen mindestens auf den ungeraden Listenplätzen nominiert werden, was die Möglichkeit einer Überquotierung eröffnet. Nach dem neuen Vorschlag sollen „Frauen bis zu jedem einzelnen Listenplatz mindestens die Hälfte der Listenplätze einnehmen“. Der Vorteil liegt in der größeren Flexibilität. In der Praxis wurde bei der Nominierung für die Abgeordnetenhauswahlen 1990 und 1995 bereits ähnlich verfahren.

Auf den vorderen Plätzen waren mehr Frauen plaziert, auf den hinteren mehr Männer. Doch Frauenreferentin Anja Kofbinger befürchtet, daß die Neuregelung künftig eine Überquotierung verhindern könnte. Zustimmen will sie nur, wenn der Zusatz aufgenommen wird, daß der erste Listenplatz immer mit einer Frau besetzt wird. Auch Birgit Daiber, Sprecherin des Landesvorstands, sieht noch „massiven Änderungsbedarf“. „So wird der Antrag niemals durchkommen.“ Und auch Jürgen Wachsmuth sieht keine Notwendigkeit, an der bewährten Frauenquote etwas zu ändern. Dorothee Winden