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Gretchen gerettet?

Frankfurt/M. (AP) – An Goethes 249. Geburtstag ist sein „Gretchen“ erneut verurteilt worden. Die 24jährige Susanna Margaretha Brandt, deren Schicksal der Dichter im „Faust“ verarbeitet hatte, war im Januar 1772 wegen Kindsmordes hingerichtet worden: „Zur wohlverdienten Strafe und zum abschreckenden Exempel“ habe der Scharfrichter ihr „durch einen Streich den Kopf glücklich abgesetzt“, heißt es in der Kriminalakte No 62. In einem neuen Prozeß nach heutigem Recht kam der Vorsitzende Roland Kern, Richter am hessischen Staatsgerichtshof, am vergangenen Freitag abend zu einem humaneren Urteil: zwei Jahre auf Bewährung.

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