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Auflagen für Niedersachsens AKW

■ Konzern muß verantwortlichen Transportbeauftragten bestellen

Hannover (dpa/taz) – Als Reaktion auf die Affäre um verstrahlte Atommülltransporte hat Niedersachsen die Auflagen für den Kraftwerksbetreiber PreussenElektra verschärft. Der Konzern habe sich verpflichten müssen, in jedem AKW einen Beauftragten für Nukleartransporte einzusetzen, teilte das niedersächsische Umweltministerium gestern mit. Er sei auf Vorstandsebene angesiedelt und strahlenschutzrechtlich sowie organisatorisch für den Gesamtablauf der Transporte verantwortlich, erläuterte Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD). Dieser Beauftragte habe umfangreiche Melde- und Informationspflichten auch gegenüber dem Umweltministerium als Aufsichtsbehörde.

Das Umweltministerium konnte PreussenElektra die Auflagen erteilen, weil der Konzern seine Atomkraftwerke einer neuen Tochtergesellschaft übertragen will. Das Ministerium mußte dazu die Genehmigungen auf die neue Tochterfirma umschreiben. Dabei wurden laut Jüttner alle nach heutigem Kenntnisstand notwendigen und im Ermessen des Landes liegenden Konsequenzen aus der Strahlenaffäre gezogen. So seien auch zusätzliche Auflagen zur Ausgestaltung des Strahlenschutzes gemacht worden. In den Kraftwerken würden mehr Stellen für Strahlenschutz eingerichtet.

Die neuen Auflagen gelten für die drei Atommeiler Stade, Grohnde und Unterweser. Jüttner kündigte an, sie würden auch auf das vierte Atomkraftwerk Niedersachsens, das AKW Emsland, übertragen, das nicht PreussenElektra gehört.

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