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Kein Arbeitslosengeld bei Job im Gefängnis

Kassel (AFP) – Strafgefangene, die als Freigänger eine Arbeit außerhalb des Gefängnisses suchen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange sie im Gefängnis weiterarbeiten. Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung, anderes führe zu einer Besserstellung der Häftlinge gegenüber normalen Arbeitnehmern. (Az.: B 7 AL 32/97)

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