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Verschiedene Urteile über rechte Wahlspots

Schwerin (ADN) – Der private Radiosender Antenne MV muß keine Wahlwerbespots der rechtsextremistischen Deutschen Volksunion senden. Das Landgericht Schwerin lehnte einen DVU- Antrag auf einstweilige Verfügung zur Ausstrahlung der jeweils 15 Spots für Bundestags- und Landtagswahlen ab. Zur Begründung hieß es, die Partei habe die Spots nicht vorgelegt, so daß Umfang und Inhalt von Antenne MV nicht geprüft werden konnten. Dagegen erhielten die „Republikaner“ vor dem Landgericht Schwerin recht. Der Sender muß die von den „Republikanern“ beantragten zehn Werbespots ausstrahlen, da sie Antenne MV inhaltlich bekannt seien, entschied jetzt das Gericht.

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