Wettstreit der Einfältigen

■ Ein überzogenes Konto und ein fehlerhafter Bank-Computer

Wer ist hier nun einfältiger – die Angeklagte oder die Postbank? Das war gestern im Amtsgericht Hamburg-Mitte die Frage. Der 27jährigen Cornelia G. wurde zur Last gelegt, per Auszahlungsscheinen von ihrem Konto 27.000 Mark abgehoben zu haben – gedeckt war die stattliche Summe nicht.

Die 27jährige bestreitet das. Die ehemalige Schwerinerin gab an, am 19. Mai vergangenen Jahres in einem Hamburger Café ihre Handtasche vergessen zu haben. Inhalt: etwa 30 Auszahlungsscheine für ihr Girokonto bei der Postbank samt der für eine Auszahlung nötigen Scheckkarte. Ein Teil der Scheine – „so etwa zehn Stück“ – war blanko unterschrieben, „damit es bei der Auszahlung schneller geht“. Den Verlust meldete Cornelia G. schriftlich bei der Post. Statt einer Bestätigung flatterte ihr jedoch ein Bescheid über 27.000 Mark Schulden sowie eine Anzeige ins Haus.

Bei genauerer Befragung durch die Staatsanwältin stellten sich Ungereimtheiten heraus. So stimmte das Datum des Verlusts in Cornelia G.s Aussage nicht mit dem Datum im Polizeiprotokoll überein. Und auch der Sinn, die Schecks blanko zu unterschreiben, wollte der Staatsanwältin nicht so richtig einleuchten. Außerdem trugen mehr als die von ihr angegebenen zehn Auszahlungsscheine Cornelia G.s Handschrift.

Einen großen Teil an Mitschuld wird aber auch die Post selber gehabt haben. Aufgrund eines Computerfehlers wurde die Auszahlungshöhe nicht überprüft, das Konto nicht automatisch gesperrt. „Das haben viele kleine Trickdiebe schnell herausgefunden und der Postbank dadurch Schäden in Millionenhöhe zugefügt“, beschrieb der Richter eine ganze Schwemme ähnlicher Fälle.

Wegen der gravierenden Unklarheiten und Widersprüche vertagte sich das Gericht, um weitere Zeugen aus dem näheren Umfeld der Angeklagten zu vernehmen. elha