: Bischöfe begrüßen Richtlinien zur Sterbehilfe
■ Die Katholische Bischofskonferenz setzt auf eine ethische Selbstbindung der Ärzte
Bonn (dpa) – Die Katholische deutsche Bischofskonferenz hat die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer prinzipiell begrüßt. Ihr Vorsitzender Bischof Karl Lehmann wies gestern darauf hin, daß die Ärztekammer jede Form aktiver Sterbehilfe abgelehnt hat. Damit würde eine klare Grenzlinie gegen die aktive Euthanasie gezogen. Der Arzt werde eindeutig zur „Basisbetreuung“ von Todkranken verpflichtet. Die Frage eines möglichen Nahrungsentzugs sei allerdings weiterhin „klärungsbedürftig“, erklärte Lehmann.
Die Bundesärztekammer hatte in der vergangenen Woche ihr Sterbehilfe-Papier verabschiedet. Darin wird ein Abbruch der Behandlung unter bestimmten Umständen zugelassen. So können Ärzte bei Sterbenden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen oder abbrechen, wenn dies dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Dabei wird auch ein Abbruch der künstlichen Ernährung nicht ausgeschlossen.
Lehmann erläuterte, es sei von großer Bedeutung, daß die Wachkomapatienten als Lebende betrachtet werden. Er begrüßte auch die Klärung, daß Neugeborene mit schwersten angeborenen Fehlbildungen und extrem unreife Kinder praktisch wie Erwachsene behandelt werden, was ihren Schutz verbessern dürfte.
Der Begriff „Sterbebegleitung“ sei hilfreich. Ein Rückgriff auf die bisher übliche Sprachregelung „aktive/passive Sterbehilfe“ wäre allerdings hilfreicher gewesen. Lehmann betonte, die „ethische Selbstbindung der Ärzte“ sei ein wertvolles Gut. Gesetzgeberische Festlegungen, wie sie etwa Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig fordert, lehnen die Bischöfe ab.
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