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Der Dauerkläger wird rabiat

■ Ein Jurastudent im 44. Semester will Ordnungshaft gegen politische Studierendenvertreter

Münster (taz) – Jetzt wird er rabiat. René Schneider, selbsternannter Kämpfer gegen das politische Mandat von Studentenvertretungen, will gegen Studi-Funktionäre Ordnungshaft verhängen lassen. Die Ordnungsgelder nämlich, die der Jurastudent im 44. Semester bereits in etlichen Verfahren durchsetzte (die taz berichtete), reichen dem Münsteraner „Studenten“ nicht mehr aus.

Darf ein Asta Stellung beziehen gegen einen NPD-Aufmarsch? Nein, ist sich Schneider sicher. Und beschäftigte vergangene Woche in einem Prozeß gegen den Münsteraner Allgemeinen Studentenausschuß (Asta) die Gerichte mit der Frage. Schneider will Studierendenvertretungen politische Aktivitäten untersagen, die nicht unmittelbar mit Hochschulthemen zu tun haben. Eine Anti-NPD-Kundgebung falle darunter nicht. Daher versuchte Schneider mit einer einstweiligen Anordnung die Beteiligung des Asta an der von DGB und Parteien organisierten Kundgebung gegen den NPD-Marsch durch Münster am vergangenen Samstag zu unterbinden.

Schneider blieb erfolglos: Sowohl Verwaltungs- als auch Oberverwaltungsgericht lehnten seinen Antrag in letzter Minute ab. Die Münsteraner Richter reagieren zunehmend genervt auf Schneiders Prozeßhanselei. Sie wiesen seine Vorstöße in letzter Zeit häufig ab – da Schneider offenbar nur noch eingeschrieben sei, um gegen Asten prozessieren zu können. Daher klagte Schneider diesmal nicht selbst, sondern ließ einen anderen Studenten die Klageschrift einreichen. Darin geht es nicht zimperlich zu: Ordnungshaft für die Studentenvertreter wird gefordert, da Strafgelder diese „nicht zur Raison bringen können“.

Der Asta konterte: „Der direkte Hochschulbezug war in diesem Fall gegeben – es ging darum, einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit zu verhindern.“ Denn die NPD war gekommen, um gegen die Wehrmachtsausstellung zu protestieren, die zur Zeit in Münster Station macht. „Selbst der Uni-Rektor spricht auf der Kundgebung. Und uns wirft man vor, daß wir uns zu weit aus dem Fenster hängen“, ärgerte sich Asta- Vorsitzender Carsten Peters.

Der Münsteraner Asta ist trotzdem noch nicht aus der Schußlinie. Der juristische Sieg vom Samstag war nämlich nur ein teilweiser. Der zusätzlich eingereichte Antrag, zu überprüfen, ob der Asta mit der Anfang des Jahres gegründeten „Bundeskoordination für das politische Mandat“ seine Kompetenzen überschreitet, wird vom Oberverwaltungsgericht gesondert geprüft. Die Koordinationsstelle war eingerichtet worden, um sich mit anderen Studierendenvertretungen der vielen Klagen zu erwehren.

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