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Unschuld abwaschen

■ NEK-Synode diskutiert über NS-Gesetze

Auch die Landeskirchen der jetzigen Nordelbischen Kirche (NEK) wuschen während des Nationalsozialismus ihre Hände nicht in Unschuld. Eine Reihe von Kirchengesetzen bestimmte, daß Gemeindemitglied nur sein dürfe, wer „arischer Abstammung“ und nicht jüdisch sei. Längst sind die Gesetze nicht mehr in Kraft. Dennoch soll sich die NEK noch einmal explizit von dem darin enthaltenen Gedankengut distanzieren. Das beschloß die Kirchenleitung und verfaßte für die heute in Hamburg beginnende Synodentagung eine entsprechende Beschlußvorlage.

Die Synode, so heißt es darin, „ruft dazu auf, die Erinnerung an die Vergangenheit, insbesondere die Geschichte der Judendiskriminierung und -entrechtung in den ehemaligen Landeskirchen während der Zeit des Nationalsozialismus wachzuhalten“. Sie empfinde Scham über ihre eigene Geschichte sowie über das Schweigen darüber.

Dieses Schweigen soll nun gebrochen werden. Neben dieser Erklärung, über die das Kirchenparlament nun abstimmen soll, empfahl die Kirchenleitung, eine Synode zum Thema „Juden und Christen“ vorzubereiten. Außerdem soll eine zeitlich befristete Stelle beim Nordelbischen Kirchenarchiv eingerichtet werden, um eine Ausstellung und eine Publikation über die Kirchengeschichte im Nationalsozialismus zusammenzustellen.

Durch neue Kirchengesetze traten die nationalsozialistischen bislang ohne inhaltliche Diskussion automatisch außer Kraft. Die will die Leitung der Nordelbischen Kirche nun auch anläßlich des 60. Jahrestages der Reichspogromnacht nachholen. ee

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