: Neue Hindernisse für Illegale
■ Minister der Schengener Mitgliedsstaaten wollen Daten von illegalen Zuwanderern einheitlich speichern. Ein Aktionsplan sieht die lückenlose Überwachung der Land- und Seegrenzen vor
Bonn (AFP) – Die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens wollen ihre Außengrenzen stärker gegen illegale Zuwanderer vor allem aus dem Kosovo und Nordafrika abschotten.
Der „Exekutivausschuß“ genannte Ministerrat der Vertragsgemeinschaft beschloß gestern auf dem Petersberg bei Bonn einen entsprechenden „Aktionsplan“. Außerdem soll ein neuer ständiger Ausschuß die Anwendung der Grenzsicherungsstandards kontrollieren. In weiteren Gesprächen sollen die Beitrittskandidaten aus Mittel- und Osteuropa auf die Schengen-Standards vorbereitet werden. Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) bezeichnete die Beschlüsse der ersten Sitzung unter deutscher Präsidentschaft als „beachtlichen Fortschritt“.
Der Aktionsplan sieht die „unverzügliche und konsequente Rückführung illegal eingereister Drittstaatsangehöriger“ vor. Die Minister einigten sich zudem darauf, daß alle Schengen-Staaten in einem einheitlichen Verfahren die Fingerabdrücke der illegalen Zuwanderer speichern. Damit soll deren Identität und letztes Aufenthaltsland im Schengen-Raum ermittelt werden. Bisher wurde das Fingerabdrucksystem nur bei Asylbewerbern angewendet; Bonn hatte gefordert, auch illegale Zuwanderer einzubeziehen. Gegen Verkehrsunternehmen, die Passagiere ohne die erforderlichen Dokumente in einen Schengen-Staat befördern, sollen künftig Sanktionen verhängt werden. Künftig sollen die Land- und Seegrenzen „lückenlos“ überwacht, die Häfen stärker gesichert und „polizeiliche Inlandsmaßnahmen, vor allem auf Hauptverkehrsachsen“, eingeführt werden. Weiter beschlossen die Minister eine stärkere Zusammenarbeit ihrer Polizeibehörden und den Austausch von Beratern zur Grenzsicherung und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Der Aktionsplan soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das Schengener Abkommen von 1985 sieht die Öffnung der Binnengrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten sowie entsprechende „Ausgleichsmaßnahmen“ im Sicherheitsbereich vor, wie verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen, Datenaustausch, eine gemeinsame Visa-Politik und Kooperation der zuständigen Behörden.
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