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Einlagerungsstopp in Morsleben

Bundesamt für Strahlenschutz läßt keinen Atommüll mehr in DDR-Endlager. Anzeige von BUND und Greenpeace gegen Noch-Umweltministerin Merkel  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Im einzigen bundesdeutschen Endlager in Morsleben darf kein weiterer Atommüll vergraben werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat nach eigenen Angaben jetzt vorläufig einen Einlagerungsstopp für das gesamte Endlager verhängt. Bereits am Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg eine Einlagerung von Atommüll im Ostfeld des nassen Bergwerkes in einer Eilentscheidung untersagt. Mit dem generellen Einlagerungsstopp ziehe man die Konsequenzen aus der Eilentscheidung des sachsen- anhaltischen Gerichts, sagte gestern ein Sprecher des Bundesamtes in Salzgitter.

Bereits am Freitag kurz nach dem Urteil habe man die DBE, die das Endlager für das Bundesamt betreibt, angewiesen, vorerst keinen weiteren Atommüll in Morsleben einzulagern, sagte gestern BfS- Sprecher Arthur Junkert. Der generelle Einlagerungstopp gelte, bis das Oberverwaltungsgericht in der Hauptsache über die Klagen von BUND und Greenpeace gegen das Endlager entschieden habe. Damit ist nach Angaben der Umweltschützer nicht vor dem nächsten Jahr zu rechnen.

Die beiden Umweltorganisationen, die auch die Eilentscheidung vom Freitag erwirkt hatten, haben inzwischen Strafanzeige gegen Bundesumweltministerin Angela Merkel gestellt. Nach Ansicht von BUND und Greenpeace trägt Merkel die Verantwortung für jahrelange illegale Einlagerungen von Atommüll in Morsleben.

Ausschlaggebend für den generellen Einlagerungsstopp war nach Angaben von BfS-Sprecher Junkert die Rechtsauffassung, die das Oberverwaltungsgericht am Freitag seiner Eilentscheidung zugrunde gelegt hat. Bei seiner Entscheidung war das Gericht davon ausgegangen, daß ein 1989 noch in der DDR erarbeiteter Sicherheitsbericht, mit dem das Endlager seinerzeit erweitert werden sollte, nie Bestandteil der Morsleben-Genehmigung geworden ist. Maßgeblich für die Einlagerungen in dem alten DDR-Endlager ist nach der Gerichtsentscheidung ein noch aus dem Jahre 1984 stammender Sicherheitsbericht. Nach bundesdeutschem Recht wurde das Endlager sowieso nie genehmigt.

„Die Einlagerungsmengen, die der Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1984 erlaubt, haben wir längst überschritten“, begründete BfS-Sprecher Junkert gestern den generellen Einlagerungsstopp. Auch die Einlagerungstechnik, die in Morsleben inzwischen verwandt werde, gehe über das hinaus, was der alte Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1984 zulasse. Das Ergebnis der Bundestagswahl hat nach Angaben von Junkert für den nun generellen Einlagerungsstopp keine Rolle gespielt. Die Entscheidung, das Endlager vorläufig zu schließen, sei schließlich bereits am Freitag gefallen, betonte er.

Ihre Strafanzeige gegen Angela Merkel begründen BUND und Greenpeace ebenfalls mit den Höchstmengen für die Einlagerung, die sich im 84er Sicherheitsbericht finden. Dieser Bericht und die darauf fußende DDR-Genehmigung aus dem Jahre 1986 erlauben nur die Einlagerung von 26.700 Kubikmeter Atommüll. „Bisher sind schon mehr als 35.000 Kubikmeter Atommüll in Morsleben verbuddelt worden“, sagte gestern in Magdeburg der Greenpeace-Atomexperte Roland Hipp. Dafür trage Angela Merkel die Verantwortung.

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