: Jugendschutz nicht in der Pfeife rauchen
Zensurvorwurf gegen Offenen Kanal wegen Absetzung einer Hanf-Sendung ■ Von Eva Wolfangel
Beeinträchtigt es Jugendliche, wenn sie im Fernsehen kiffende Mädchen sehen? Davon geht zumindest der Leiter des Offenen Kanals in Hamburg, Leo Hansen, aus. Deshalb hat er einen entsprechenden Beitrag der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) zur Prüfung vorgelegt.
Hanf TV, die Sendung der kleinen Filmproduktionsgruppe Clearing and Recreation Services (CRS), hatte vorige Woche in einem Beitrag zwei Teilnehmerinnen der Berliner Hanf-Parade gezeigt, die genüßlich an einer Marihuana-Pfeife ziehen. Im weiteren Verlauf der Sendung wurde eine Anleitung zum privaten Hanf-Anbau vorgestellt. Hansen stufte die beiden Szenen als „jugendbeeinträchtigend“ ein und weigerte sich, die Sendung – wie sonst üblich – am nächsten Tag zu wiederholen.
Zumal die Szenen ihm sehr bekannt vorkamen. Schon drei Wochen zuvor hatte er eine Sendung von Hanf TV beanstandet, da sie „den Cannabis-Genuß als eine problemlose, glücksbringende Droge“ darstelle. Neben den kiffenden Mädchen sei auch dort der Bericht über den Hanf-Anbau im Wohnzimmer erschienen.
In einem Gespräch darüber habe P. V., ein Produzent des Beitrags, zugesagt, die Mädchen mit der Pfeife aus dem Beitrag zu entfernen und desweiteren Tafeln einzublenden mit dem Hinweis, daß „diese Sendung nicht zum Drogenkonsum aufruft“. Über den veränderten neuen Beitrag ärgerte Hansen sich allerdings erst recht. V. hatte die Tafeln mit den Hinweisen „Auflage der HAM“ und „Zensur“ versehen. Da somit wieder „keine kritische Auseinandersetzung mit Drogen“ erfolgt sei, leitete Hansen das Prüfverfahren vor dem Kontrollorgan HAM ein.
V. wirft nun seinerseits dem Offenen Kanal und der HAM Zensur vor. Er vermutet, daß seine Sendungen „im ganzen“ angegriffen werden sollen. Weder von Leo Hansen noch von den Zuständigen bei der HAM habe er erfahren können, wie lange ein Prüfverfahren dauere und ob es andere Wege der Klärung gebe.
Da CRS während des laufenden Verfahrens nicht senden dürfe und zur Zeit die Lizenzen für das nächste Jahr vergeben werden, befürchtet V. nun, künftig gar nicht mehr senden zu können. Auch sei Hansen seither für ihn nicht mehr zu sprechen und verweise lediglich auf das laufende Verfahren bei der HAM.
Thomas Voß, Jugendschutzbeauftragter der HAM, fühlt sich indes nur begrenzt zuständig. Er prüfe zwar, ob und inwiefern der Beitrag jugendgefährdend sei, erklärte er gestern gegenüber der taz. Die Entscheidung über die Vergabe der Sendeplätze liege aber beim Offenen Kanal selbst. Darüber müsse die HAM lediglich dann befinden, wenn der Offene Kanal und der Produzent sich nicht einigen könnten.
Ansonsten, so Voß, würde er es begrüßen, wenn Hansen und V. sich selbst „auf eine konstruktive Lösung verständigen“ könnten.
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