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Fische stinken

Im Streit um stinkenden Fisch in seinem Ausflugslokal hat der Wirt aus Fliegenberg an der Elbe im Landkreis Harburg auch in zweiter Instanz seine Unschuld beteuert. Der 59jährige sagte gestern vor der 5. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg, er habe seinen Gästen keinen verdorbenen Fisch serviert. Von einem Sack stinkender Fische sei ihm nichts bekannt. Sein Aushilfskoch, der ihn im Frühjahr 1997 angezeigt hatte, blieb auch gestern bei seiner schon in Winsen gemachten Aussage, er hätte von dem Wirt die Anweisung erhalten, kiloweise aufgetauten und bereits stinkenden Fisch anzubraten. Der vorsitzende Richter Hans Dellbrügge kam zu dem Urteil, daß man ihm dieses nicht nachweisen könne. Die Geruchsstärke sei von beiden Zeugen widersprüchlich geschildert worden, verurteilte ihn jedoch wegen des „Inverkehrbringens von für den Verzehr ungeeigneten Lebensmitteln“ zu 2700 Mark Geldstrafe.

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