: Handelsrecht geändert
■ Rezension: Das neue Handelsgesetzbuch in der betrieblichen Praxis
Mit dem Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) wurde das Handelsgesetzbuch im April in zwei wesentlichen Bereichen modernisiert: Es vereinfacht den Kaufmannsbegriff und das Firmenrecht (das Namensrecht der Kaufleute). Von diesen Neuerungen sind sowohl kleine Gewerbetreibende als auch mittelständische Unternehmen betroffen. Nunmehr können sich auch Kleingewerbetreibende ins Handelsregister eintragen lassen, gleichzeitig gelten alle nicht eingetragenen (bzw. eintragungspflichtigen) Betriebe nicht mehr als Kaufleute und fallen somit nicht mehr unter die strengen Vorschriften des HGB. Damit gibt es gleichsam „neue“ Spielregeln für die Wahl der Rechtsform neuer und bestehender Betriebe. Das Loseblattwerk „Das neue HGB in der betrieblichen Praxis“ faßt alle Gesetzesänderungen zusammen und kommentiert sie in einer Gegenüberstellung von alten und neuen Regelungen. Die praktischen Konsequenzen für den Betrieb werden in juristisch präziser, für Laien immer noch lesbarer Sprache erläutert. Dabei kommen allerdings anschauliche Fallbeispiele aus der Praxis zu kurz. Der Anhang enthält einen Mustervertrag für die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft und den vollständigen HGB-Gesetzestext in der neuen Fassung. Als allgemeiner Ratgeber für Fragen zum Handelsregister-Eintrag oder zur Firmierung ist das Loseblattwerk mit 68 Seiten Text plus Anhang sehr dürftig ausgestattet und mit 89 Mark etwas teuer. Juristisch vorgebildete Geschäftsleute finden hier allerdings einen informativen Kommentar und leicht verständlichen Einstieg in das Handelsrecht. Wer direkt beim Verlag bestellt, bekommt Änderungen und Ergänzungen zum Abheften automatisch zugesandt – muß dafür allerdings gesondert zahlen. Eine Abnahmepflicht besteht nicht, man kann die Blätter postwendend zurückschicken. Joachim Duscha
„Das neue HGB in der betrieblichen Praxis“. Loseblatt-Grundausgabe (Ringbuch DIN A 5). Forum Verlag Herkert GmbH, PF 1340, 86408 Mering, 89 DM
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