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Härtere Strafen für Diebstahl

■ Justizressort hat Richtlinien für „Bagatelldelikte“ verschärft

Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit Einvernehmen des Justizressorts die Richtlinien zur Einstellung von Ermittlungsverfahren verschärft. Von der Änderung sind insbesondere Ladendiebstähle betroffen. Während ein Ladendiebstahl von einem Warenwert bis 100 Mark bislang bei Ersttätern folgenlos eingestellt werden konnte, ist diese Grenze jetzt auf 50 Mark herabgesetzt worden. „Die angemessene und frühzeitige Verfolgung von Straftaten im sogenannten Bagatellbereich ist die beste Vorbeugung gegen weitere Verfehlungen“, sagte Justizstaatsrat Mäurer gestern. Er betonte, daß die neue Richtlinie nicht ausschließe, daß auch Ladendiebstähle unter 50 Mark geahndet werden könnten.

„Das ist ein kriminalpolitischer Offenbarungseid des Justizressorts“, kritisierte Reinhard Engel, Strafverteidiger und Innendeputierter der Grünen. „Statt die Arbeit der Staatsanwaltschaft gegen Schwerst- und Gewaltkriminalität zu konzentrieren, werden nun die Schreibtische der Ankläger mit Kleinverfahren überlastet.“ Die CDU begrüßte dagegen den Vorstoß des Justizressorts. „Mit der Senkung wird ein erster wichtiger Schritt gegen die Bagatellisierung von Straftaten eingeleitet“, sagte Frank Lutz, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion gestern.

kes

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