: Die umstrittene BAGS-Richtlinie
In einer fachlichen Weisung vom Mai dieses Jahres hat das Amt für Soziales in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) die Bandbreiten abgeschafft, in denen die Mieten liegen durften, die von den Sozialämtern übernommen werden (taz hamburg berichtete). Jetzt gelten feste und erheblich niedrigere Obergrenzen.
Konnten die Sachbearbeiter zum Beispiel früher bei einem Ein-Personen-Haushalt maximal 805 Mark Bruttokaltmiete akzeptieren, so sind es jetzt nur noch 621 Mark. Bei einem Vier-Personen-Haushalt waren es früher höchstens 1220 Mark – heute maximal 1068 Mark.
Nach der jetzt geltenden Dienstanweisung können die Grenzen nur in besonders begründeten Einzelfällen überschritten werden. das gilt etwa. wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter dauerhaft erkrankt oder behindert ist, bei Schwangerschaft, bei Alleinerziehenden mit mehr als einem Kind, oder wenn tatsächlich keine bezahlbare Wohnung zu finden ist.
Neu ist ebenfalls, daß Richtwerte für die Wohnungsgrößen vorgegeben wurden, die unter den bisher akzeptierten liegen: Ein Sozialhilfeempfänger darf demnach maximal 45 Quadratmeter (zuvor: 50) bewohnen, zwei Leute 45 bis 55, drei Menschen 55 bis 75 und jede weitere Person 10 qm mehr.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen