: Trotz Ja-Wort soll ein Togoer ausreisen
■ Der Schutz von Ehe und Familie gilt für binationale Ehen nur begrenzt: Wenn die Bremer Ausländerbehörde keine Gnade zeigt, wird ein frisch vermähltes Ehepaar bald zwangsgetrennt
Der heutige Montag wird für Katja K.* wieder zur Zitterpartie. Für die 18jährige Auszubildende steht die Ehe auf dem Spiel – wie jedes Mal, wenn ihr frisch angetrauter Ehemann Kofi zum Ausländeramt muß. Denn der junge Mann, 18 wie sie selbst, soll weg aus Bremen – obwohl sich das Paar am 31. August im Bremer Standesamt ganz offiziell und legal das Ja-Wort gab.
Schuld an der Misere des jung verliebten Paares ist ein „unsinniges Gesetz“ – so jedenfalls sieht es ihr Anwalt Thomas Holle. Paragraph 8 des geltenden Ausländergesetzes verpflichtet einen Ausländer wie Kofi K., Deutschland auch dann zu verlassen, wenn er hier eine Deutsche geheiratet hat. Der Togoer war als 14jähriger Asylbewerber eingereist, sein Asylgesuch wurde mittlerweile aber abgelehnt. Deshalb ist er jetzt ausreisepflichtig. „Das ist so ein Unsinn“, kommentiert sein Anwalt. „Im Rahmen der Familienzusammenführung wird er ja sicher wiederkommen. Allerdings werden in den Behörden vorher viele Leute Berge von Papier hin- und herschieben.“
Katja und Kofi quält die Angst vor der Trennung. Diese Angst begann schon vor der Hochzeit. „Kofis Duldung wird immer nur ganz kurz verlängert“, sagt Katja. „Sogar an unserem Hochzeitstag sollten wir zum Ausländeramt gehen, weil an diesem Tag die Duldung auslief.“ Sie habe damals bei der Behörde um ein paar Tage Schonfrist gebeten, um Hochzeit feiern zu können. „Da hat der Sachbearbeiter gefragt, was gibt's denn da zu feiern.“
„Gesetzlich muß die Duldung nur bis zur Hochzeit gewährt werden“, sagt dazu Anwalt Holle. Doch de facto müsse der junge Mann als „Härtefall“ eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Härtefall nicht, weil die frisch gebackenen Eheleute sich schon seit vier Jahren aus der Schule kennen und seit einem Jahr „fest zusammen sind“. Härtefall auch nicht, weil sie von Katjas Schüler-BAföG Kofis Reise niemals bezahlen könnten. Sondern Härtefall deshalb, „weil absehbar ist, daß der junge Mann in Togo wahrscheinlich keinen Paß bekommen wird, um zurück nach Deutschland zu reisen.“
Das jedenfalls glaubt Anwalt Holle, der sich „bislang vergeblich“ bei verschiedenen togoischen Botschaften in Europa um einen Paß bemüht hat, um die erzwungene Ausreise nach Togo zur Paßbeschaffung zu verhindern. „Die Paßbehörde in der Hauptstadt Lomé ist in der Gendarmerie angesiedelt“, weiß der Anwalt. „Nach allem, was ich höre, bekommen Flüchtlinge aus Deutschland dort keinen Paß.“
Erschwerend kommt hinzu: Kofi ist erst 18 Jahre alt und gilt nach togoischem Recht als minderjährig. Als Waise hat er dort außerdem niemanden, der ihm den Paßantrag rechtsgültig unterzeichnen könnte. Die Hochzeit in Deutschland gelang nur, weil sein deutscher Amtsvormund sich für eine Ausnahmeregelung einsetzte. „Weil wir uns wirklich lieben“, sagen Kofi und Katja selbstbewußt.
Ihre Liebe wird auf eine unverdient harte Probe gestellt, wenn die Bremer Innenbehörde jetzt nicht hilft. Kofis letzte Duldung läuft am kommenden Donnerstag aus. In der Not haben die beiden sich auf den Rat eines Freundes hin an die Bremer Grünen gewendet.
Der ausländerpolitische Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion, Arendt Hindriksen, setzt sich bereits für das junge Paar ein. „Ich hoffe, daß die Innenbehörde auf Härtefall erkennt“, sagt der Bremer Bürgerschaftsabge- ordnete. Erste Gespräche habe es zu diesem Thema bereits gegeben. Das Vorgehen gegen das junge Paar sei – wenn auch ausländerrechtlich abgesichert – so doch „unerträglich und würdelos“. ede
*Name geändert
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