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Witwerrente nach Tod der Zweitfrau

Kassel (dpa) – Ein mit zwei Frauen verheirateter Marokkaner hat seine Witwerrente nach dem Tod der Zweitfrau zu Recht bezogen, wenn ihre Versicherung nicht ausdrücklich nach weiteren Ehen gefragt hat. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem gestern bekanntgewordenen Urteil entschieden (Az.: B 5 RJ 58/97 R). Seit 1962 lebte der Marokkaner in Deutschland. 1956 hatte er in Marokko zum ersten Mal geheiratet, 1972 schloß er nach dem Recht seines Heimatlandes eine zusätzliche Ehe. Seine zweite Frau arbeitete bis zu ihrem Tod 1988 sozialversicherungspflichtig in Deutschland.

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