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Gentechnische Stolpersteine

Nach Darstellung des Bundes für Umwelt und Naturschutz scheiterte die Aufnahme eines Moratoriums gegen die Freisetzung und den Anbau von genmanipulierten Pflanzen in die Koalitionsvereinbarung am Widerstand der SPD. Selbst ein Anbauverbot für Pflanzen mit eingebauter Antibiotikaresistenz war nicht durchsetzbar. Statt dessen heißt es jetzt in dem Koalitionspapier: „Die Risiko- und Sicherheitsforschung werden wir verstärken; negative Auswirkungen beim Einsatz von Antibiotikaresistenz-Genen müssen verhindert werden.“

Kein Forscher bestreitet mittlerweile mehr die Möglichkeit, daß Gene von Pflanzen an Mikroorganismen weitergegeben werden können und daß es so zu einer Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen kommen kann. Ein rot-grüner Konflikt ist fast zwangsläufig vorgezeichnet, wenn die Frage beantwortet werden muß, ab wann von „negativen Auswirkungen“ gesprochen werden kann. Auch die Formulierung „Der Vorrang des Schutzes von Mensch und Umwelt muß im deutschen und europäischen Gentechnikrecht gewährleistet werden“ birgt Zündstoff.

Derzeit stehen die Förderwürdigkeit der Gentechnologie und der Schutzanspruch gleichrangig im deutschen Gengesetz. Der Koalitionsvertrag kann daher als Auftrag an die neue grüne Gesundheitsministerin aufgefaßt werden, das Gengesetz entsprechend zu verändern. Ob das von der SPD auch so verstanden wird, ist mehr als fraglich.

Selbst vor der Festschreibung von Selbstverständlichkeiten schreckten die Koalitionspartner nicht zurück. Gentechnikfreie Produkte sollen „klar erkennbar“ sein, heißt es. Anscheinend haben sie übersehen, daß vor kurzem erst ein Gesetz noch aus dem Hause Seehofer in Kraft getreten ist, das die Kennzeichnung gentechnikfreier Nahrungsmittel regelt. wlf

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