: Keine Abschiebung während Mutterschutz
Koblenz (dpa) – Eine ausländische Mutter darf in den ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes grundsätzlich nicht abgeschoben werden. Jede Mutter habe Anspruch auf Schutz und Fürsorge, begründete das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seine Entscheidung. In den ersten acht Wochen nach einer Geburt sind einer Frau die Strapazen einer Abschiebung nicht zuzumuten. (Az.: 7 B 12213/98)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen