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Kritik an neuem Schulgesetz

■ Senatorin Stahmer (SPD) plant mehr Autonomie für Schulen, aber auch Einschränkung der elterlichen Wahlfreiheit: Grundschule soll über Gang aufs Gymnasium mitentscheiden

Skepsis herrscht bei Lehrer- und Elternvertretern gegenüber der geplanten Änderung des Schulgesetzes. Der Entwurf der Senatsschulverwaltung sieht unter anderem vor, daß Eltern nicht mehr das letzte Wort bei der Auswahl der weiterführenden Schule haben sollen. Sie dürfen zwar auch weiterhin ein Votum abgeben, welche Schule ihr Kind nach der sechsten Klasse besuchen soll. Doch zukünftig soll auch eine „Bildungsgangempfehlung“ der jeweiligen Grundschule ein entscheidendes Gewicht bekommen, die deutlich macht, ob das Kind auch für Gymnasium oder Realschule geeignet ist. Bisher mußten die Schulen nach dem Willen der Eltern auch SchülerInnen aufnehmen, die möglichwerweise die geforderten Leistungen nicht erbringen.

Für Elisabeth Willkomm, stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses, hat der Elternwunsch „absolute Prorität“. Willkomm sagte, sie kenne aus ihrer langjährigen Erfahrung viele Beispiele von Kindern, die das Abitur gemacht haben, obwohl sie nach der sechsten Klasse nur eine Realschulempfehlung hatten.

Der Wunsch der Eltern, auf welche weiterführende Schule ihr Kind soll, soll auch nach Knut Bialecki, Mitglied im Landeslehrerausschuß, weiterhin von großer Bedeutung bleiben. Gibt es jedoch Differenzen, hält er eine „intensive Beratung“ seitens der Schulen für notwendig.

Ebenfalls für Unmut sorgt der Senatsvorschlag, daß zukünftig eine zentrale Prüfung nach der 10. Klasse eingeführt werden soll, die auch für Gymnasiasten gilt. Abgefragt werden sollen die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache. Sowohl Willkomm als auch Bialecki lehnen diese Idee ab: „Dann wäre die neunten und zehnten Klassen nur noch auf diese Prüfung ausgerichtet und würden zur Paukschule“, kritisiert Bialecki.

Positiv ist für Bialecki dagegen, daß Schulen künftig intern ihre eigenen Leistungs- und Qualifikationsstandards überprüfen sollen. Die Pläne, daß künftig nicht mehr der Schulrat, sondern der Schulleiter Dienstvorgesetzter des Lehrerkollegiums werden soll, lehnt er ab: „Das wäre das Ende von Kollegialität“, glaubt er.

An der sechsjährigen Grundschule will die Schulverwaltung festhalten. Oberschulen, auch Gesamt- und Realschulen, sollen jedoch fünfte Klassen einrichten können, wenn sie bilingualen Unterricht in Deutsch und der ersten Fremdsprache anbieten.

In den Fraktionen des Abgeordnetenhauses wird der Entwurf sehr unterschiedlich aufgenommen. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Sybille Volkholz, sprach sich gegen die Einschränkung des Elternwahlrechts aus. Sie begrüßte aber, daß die Schulen insgesamt mehr Autonomie, zum Beispiel bei Lernangeboten und Organisationsformen, erhalten sollen. Auch der SPD-Abgeordnete Peter Schuster findet mehr Autonomie sinnvoll, umstritten sei aber zukünftig die Stellung des Schulleiters. Die CDU-Schulexpertin Marion Kittelmann wollte sich zu dem Entwurf nicht äußern, da er ihr noch nicht zugänglich gemacht wurde. „Das ist eine Mißachtung durch den Koalitionspartner SPD“, sagte sie. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wollte gestern keine Stellungnahme abgeben. Julia Naumann

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