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EU akzeptiert WTO als Schlichter im Bananenstreit

■ Welthandelsorganisation fürchtet um ihre Arbeitsfähigkeit durch „dummen Bananenkrieg“

Brüssel (dpa/taz) – Die Europäische Union ist im Streit mit den USA um ihre neue Bananenmarktordnung grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit der Welthandelsorganisation WTO in Genf bereit. Allerdings müßten die USA zuvor ihre Drohung mit Strafmaßnahmen gegen die EU zurücknehmen, sagte EU-Außenhandelskommissar Sir Leon Brittan gestern in Brüssel. Die USA hätten nichts zu befürchten. „Wir glauben, daß die neue Marktordnung mit den WTO-Regeln im Einklang steht“, sagte Brittan. Sollte ein Schiedsausschuß das Gegenteil feststellen, werde die EU dieses Urteil erfüllen. Die USA hatten vorgeschlagen, die WTO als Schlichter anzurufen.

Der Streit um die Bananenmarktordnung war eskaliert, als die USA in der vergangenen Woche der EU 100prozentige Zölle beispielsweise auf Champagner, Käse und Papierprodukte androhten, sollte sie bis zum 3. März 1999 nicht einlenken. Der Wert der Waren, die von Strafzöllen betroffen wären, beträgt laut EU 1,3 Milliarden Ecu (2,53 Milliarden Mark).

Nach der EU-Bananenmarktordnung von 1993 wird die Einfuhr von „Dollar-Bananen“ aus Lateinamerika begrenzt und mit 20 Prozent Zoll belegt. Die WTO-Richter entschieden klar zugunsten der amerikanischen Erzeuger und verpflichteten die Europäer zur Änderung ihrer Marktordnung. Auch ein WTO-Berufungsverfahren 1997 änderte daran nichts.

Nach der Weigerung der EU, diesen Schiedsspruch umzusetzen, fürchtet die WTO, daß der bereits fünf Jahre dauernde „Bananenkrieg“ zwischen den USA und der EU dem Ansehen der Organisation mehr geschadet als jeder andere Handelskonflikt. Denn bei der Welthandelsorganisation sind in puncto Bananen inzwischen alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Es gibt keine höhere Instanz mehr. In Genf herrscht Ratlosigkeit. „Wir hatten schon gut 150 Streitfälle bei der WTO, und noch nie wurde ein Urteilsspruch nicht akzeptiert“, sagte ein WTO-Mitarbeiter. „Nur wegen dieses dummen Bananenkriegs wird nun das ganze Streitschlichtungsverfahren in Frage gestellt.“

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