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Stromkonzerne ärgern Trittin

AKW-Betreiber verweigern Umweltminister Einsicht in Verträge über Wiederaufarbeitung im Ausland. Atomgesetznovelle und Konsensgespräche verzögern sich  ■ Von Jürgen Voges

Hannover (taz) – Die AKW- Betreiber wollen Bundesumweltminister Trittin die Wiederaufarbeitungsverträge nicht vorlegen, die sie mit der französischen Cogema und British Nuclear Fuels in Sellafield abgeschlossen haben. Nun verzögert sich dem Ministerium zufolge aufgrund „dieser Blockadehaltung der AKW-Betreiber“ die von SPD und Grünen vereinbarte erste Änderung des Atomgesetzes, mit der unter anderem die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im Ausland beendet werden sollte.

Das Bundesumweltministerium hat jetzt die Landesregierungen gebeten, „die ihnen als zuständige Atomaufsichtsbehörden vorliegenden Wiederaufarbeitungsverträge bis zum 1.12. in Bonn vorzulegen oder diese Verträge bis zum 4.12. bei den AKW-Betreibern anzufordern“. Trittin bezeichnete gestern das Verhalten der Strombranche als „untauglichen Versuch, die Erarbeitung der Atomgesetznovelle durch die Bundesregierung zu behindern“. Er wollte den Gesetzentwurf eigentlich am Dienstag den Regierungsfraktionen vorlegen. Damit kann die Novelle auch nicht mehr wie geplant im Dezember im Bundestag eingebracht werden, und auch die bisher für Anfang Januar anvisierten Konsensgespräche müssen verschoben werden, sagte Trittins Sprecher Michael Schroeren.

Durch Einsicht in die WAA- Verträge will das Bundesumweltministerium sicherstellen, daß durch das Verbot der Auslandswiederaufarbeitung keine Schadenersatzforderungen auf den Bund zukommen. Bisher gingen Atomexperten der Grünen stets davon aus, daß die Verträge eine Klausel enthalten, die ein gesetzliches Verbot der Wiederaufarbeitung quasi als höhere Gewalt interpretieren, bei der keine Vertragsstrafe der Stromkonzerne an die WAAs zu zahlen sind. Aus dem genauen Wortlaut der privatrechtlichen Verträge haben die AKW- Betreiber bisher allerdings ein Geheimnis gemacht.

Der Bundesumweltminister hatte zunächst selbst die Betreiber gebeten, ihm bis zum vergangenen Mittwoch Einsicht in die Verträge zu geben – ohne Ergebnis. Dennoch habe es einen Aufschrei der Betreiber gegeben, weil in einem Vorentwurf zur Atomgesetznovelle von einem vertragsstrafenfreien Ende der Wiederaufarbeitung ausgegangen worden sei. „Wer Schadenersatz schreit, muß ihn auch nachweisen können“, sagte Schroeren. Wenn die AKW-Betreiber auf ihrer Weigerung beharrten, werde der Gesetzentwurf dennoch fertiggestellt. Ökolumne Seite 8

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