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Prozeß wegen Kindesentzug

Anfang Juni verurteilte das Hamburger Amtsgericht Ashraf M. wegen Kindsentzug zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Er legte Rechtsmittel ein. Zur Zeit verhandelt das Landgericht erneut über den Fall. Das Kind, der zweijährige Ahab, bleibt jedoch verschwunden. Am 7. März war Ashraf mit ihm mit der Fluglinie KLM über Beirut nach Kairo geflogen. Dort verliert sich die Spur. Fest steht nur, daß Ashraf in Ägypten für sich das Sorgerecht, für seine Mutter ein „Betreuungsrecht“ für Ahab hat eintragen lassen.

Ab Dienstag beginnen voraussichtlich die Plädoyers im Prozeß. Der Angeklagte hat versucht, die Geschichte als Intrige seiner Frau darzustellen. Die habe ihn erst zur Heirat gezwungen, sich dann von anderen Männern schlagen lassen, um ihm die Verletzungen unterzuschieben. Dann habe sie ihn mit dem Kind nach Ägypten geschickt, um ihn wegen Entführung anzeigen zu können.

Sein Anwalt Udo Jacob hat diese Strategie bereitwillig mitvertreten. Er will den Fall als „Familienstreit“ behandelt wissen. Das Gericht der ersten Instanz bezeichnete die Version hingegen als „lebensfremd“ und Ashraf M. als „völlig unglaubwürdig“. Wohl noch im Dezember wird das Landgericht sein Urteil verkünden. ee

Weitere Prozeßtermine: am 8.12. und am 14.12. (jeweils ab 8 Uhr), am 16.12. (ab 9 Uhr) im Strafjustizgebäude am Sievekingplatz, Saal 309

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