: Unklare Richtlinie
■ Umzugsbefehl nur für kinderlose Haushalte? Gutachten wird erwogen
Die neuen Mietobergrenzen der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) für SozialhilfeempfängerInnen sorgen nach wie vor für Interpretationsschwierigkeiten in der Verwaltung. Das hat ein Gespräch von GAL-BezirkspolitikerInnen, dem Arbeitskreis Wohnraumversorgung (AKWo) und Mieter helfen Mietern (MhM) mit dem BAGS-Amt für Soziales ergeben.
Wie Susanne Böhmcker von der GAL Altona mitteilte, versicherte Amtsleiterin Elisabeth Lingner, auch Familien, die neu in die Sozialhilfe aufgenommen werden und deren Miete die neuen Obergrenzen der Sozialbehörde übersteigt, müßten nicht umziehen. Ebenfalls nicht angewandt werde die Vorschrift im Falle vorübergehender Notlagen, da sich ein Umzug dann nicht lohne. Diese Position widerspricht nach Angaben Böhmckers der Auffassung der bezirklichen Sozialämter, nach der die BAGS-Richtlinie auch für Familien mit Kindern und Alleinerziehende gilt, wenn sie neu in die Sozialhilfe aufgenommen werden.
Mitte November hatte Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) mit den Leitern der bezirklichen Sozialämter vereinbart, nur kinderlose Haushalte, die bereits Sozialhilfe erhalten, dürften zum Umzug aufgefordert werden. Ende November verlangte die Mitgliederversammlung der GAL, die Richtlinie selbst solle umformuliert und alle bisher in der Sache versandten Briefe zurückgenommen werden.
Nach Auskunft Böhmckers versprach Lingner nun zu erfragen, wie teuer eine Analyse des Marktes für billige Wohnungen durch neutrale Gutachter wäre. MhM, der AKWo und die GAL wollen wissen, welche sozialen Folgen die neue Richtlinie zeitigt, wenn sie tatsächlich angewendet wird.
Sie vermuten, daß es leerstehende billige Wohnungen vor allem in Problemvierteln gibt. Deren soziale Struktur würde durch den erzwungenen Zuzug von Menschen mit geringem Einkommen weiter verschlechtert – ein Widerspruch zum Koalitionsvertrag, nach dem solche Viertel durch eine Mischung unterschiedlich gestellter Haushalte lebenswerter gemacht werden sollen. knö
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