■ Zur Person: „Keinerlei Problembewußtsein“
Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) ist gestern mittag vor dem Bremer Verwaltungsgericht als Zeuge vernommen worden. Vorgeladen hatte ihn ursprünglich das Verwaltungsgericht Stade, da dieses im Zusammenhang mit den Asylprozessen mehrerer Kurden Klärungsbedarf über die Türkeifahrt von Borttscheller im Mai dieses Jahres und über das Verbot von kurdischen Vereinen in Bremen gesehen hatte. Wie berichtet, befürchten die Kurden politische Verfolgung bei einer Abschiebung, da Borttscheller Hinweise über angebliche PKK-Aktivitäten weitergegeben haben soll. Aus Termingründen ist Borttscheller dann unter Ausschluß der Öffentlichkeit in Bremen vernommen worden.
Nach Angaben seines Sprechers Stefan Luft hat Borttscheller gegenüber dem Gericht erneut wiederholt, daß bei seinem Besuch in der Türkei „keine personen- oder vereinsbezogenen Daten an türkische Behörden weitergereicht“ worden sind. „Damit haben sich die Vorwürfe durch den Rechtsanwalt in keiner Form bestätigt“, so Luft.
Das sieht Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz, der drei Kurden vertritt, deren Prozesse wegen der Borttscheller-Vernehmung ausgesetzt wurden, anders. „Wichtig an der Vernehmung war, daß Borttscheller undichte Stellen nicht ausschließen konnte.“ Ein Beispiel: Bei der Durchsuchung der kurdischen Vereine sind Akten beschlagnahmt worden. Diese mußten anschließend übersetzt werden. „Sicherheitsvorkehrungen hat es nach Borttschellers Angaben vor Gericht bei solchen Aktionen aber einfach nicht gegeben“, moniert Rechtsanwalt Schultz. „Da ist kein Problembewußtsein zu erkennen.“ Jeti
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