■ Immer in die Fresse rein
: Königliche Attacke

Hannover. Für seine königliche Regenschirmattacke gegen einen Kameramann muß Ernst August Prinz von Hannover tief in die Schatulle greifen. Nach 90.000 Mark Geldbuße hat der Adelige nun 15.000 Mark Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen und rund 3.500 Mark Verfahrenskosten am Hals. Das entschied gestern das Landgericht Hannover.

Der Welfenprinz hatte am 10. Januar vor seinem Gehöft in Calenberg bei Hannover dem Kameramann Karsten Thürnau (28) mit Regenschirmschlägen das Nasenbein gebrochen. Zeugin des Angriffs damals war Prinzessin Caroline von Monaco.

Richter Jaursch sagte, die Kammer halte Thürnaus Forderung nach Schmerzensgeld „in vollem Umfang für begründet“. Ernst August habe „minutenlang auf den Körper eingewirkt“, was „erhebliche Verletzungsfolgen“ nach sich gezogen habe. Thürnaus erlitt Prellungen, das Nasenbein mußte operativ gerichtet werden. Er war 19 Tage krankgeschrieben. „Zum Glück“ habe der Angriff keine Dauerfolgen gehabt. Für die Höhe des Schmerzensgeldes sei auch entscheidend, daß der Prinz „vermögend“ sei. Außerdem: „Der Beklagte hat persönlich kein Bedauern geäußert und auch keine Entschuldigung übermitteln lassen“, so der Richter.

Allerdings müsse dem Adeligen zugestanden werden, „daß er nervös war und ihm die Nerven durchgegangen sind“. Schließlich hätten er und seine Begleiterin Caroline den ganzen Tag unter erheblichem Druck der Medien gestanden, besonders bei der abendlichen Gala im Theater am Aegi in Hannover. dpa