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Eigentumsfragen in Berlin sind weitgehend geklärt

■ In Berlin-Mitte wurden bereits 2.000 Grundstücke rückübertragen. Das zuständige Vermögensamt wird deshalb zum Ende des Jahres aufgelöst. 14.360 Anträge wurden abgelehnt

Neun Jahre nach dem Fall der Mauer sind die Rückübertragungsverfahren für die umstrittenen Grundstücke im Zentrum der Stadt weitestgehend geklärt. Deshalb wird das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (Arov) Mitte/Prenzlauer Berg mit Beginn des neuen Jahres aufgelöst. Dies kündigte die zuständige Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) an.

In den vergangenen sechs Jahren hatte das Amt vor allem Wiedergutmachung des begangenen NS-Unrechts zu sichern. Außerdem mußten Verfahren geklärt werden, in denen es um Rechtssicherheit für Investitionen in zentralen Innenstadtbereichen der Hauptstadt ging. Insgesamt wurden in der Ostberliner Mitte rund 2.000 Grundstücke rückübertragen, die bekanntesten darunter die Synagoge in der Oranienburger Straße, das Berliner Ensemble, mehrere Grundstücke am Pariser Platz und die Slowakische Botschaft. Für ein Grundstück auf dem Alexanderplatz waren nach Darstellung der Finanzverwaltung Erbansprüche zu klären, die auf 1.125 Anteile über die ganze Welt verstreut waren.

Für 139 Grundstücke konnten gütliche Vereinbarungen mit allen Beteiligten abgeschlossen werden. 135 Grundstücke wurden über das Investitionsvorrangverfahren verkauft. In 948 Fällen konnten Immobilien nicht zurückgegeben werden, so daß eine Entschädigung gezahlt werden mußte. 14.360 Anträge auf Rückübertragung von Grundstücken wurden abgelehnt.

Nach Angaben des Leiters des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (Larov), Hugo Holzinger, wird zwei Monate später das für Pankow/Weißensee zuständige Amt seine Arbeit beenden. Bis zum 31. März 1999 sollen auch die vier anderen Ämter die Klärung der Eigentumsverhältnisse für Grundstücke erstinstanzlich abgeschlossen haben. Bis zum Herbst werden voraussichtlich die noch offenen Widerspruchsverfahren erledigt sein.

Damit liegt Berlin ganz im Trend der anderen ostdeutschen Bundesländer. Auch hier sollen die Ansprüche auf Rückübertragung bis 1999 weitgehend geklärt sein. Bereits jetzt seien etwa 90 Prozent der Immobilienansprüche abgearbeitet, hieß es beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Bei Anträgen auf Rückgabe von Firmenvermögen seien es 84 Prozent. Nach der Klärung der Eigentumsverhältnisse würden nun zunehmend die Entschädigungszahlungen laut Vermögensgesetz angegangen. Bisher seien 145 Millionen Mark Schuldverschreibungen zugeteilt worden. Für Entschädigungsleistungen sei im Entschädigungsfonds ein Volumen von zwölf Milliarden Mark geplant.

Diese zwölf Milliarden Mark könnten leicht übertroffen werden, meinte der Vizepräsident des Amtes, Horst-Dieter Kittke, mit Blick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage zum Entschädigungsgesetz. Neben diesem „Unsicherheitsfaktor“ kämen auf Ämter und Kommunen zusätzliche Belastungen durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu. Dieses hatte entschieden, daß der Berechtigte bei Ausschluß der Rückgabe wegen redlichen Erwerbs ein Ersatzgrundstück verlangen könne. „Wird dies in großem Umfang genutzt, wird der 12-Milliarden-Fonds gesprengt“, sagte Kittke. taz/dpa

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