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Osteroder Kettensägenmassaker geht in die letzte Instanz

Vor drei Jahren unterlief Arbeitern im niedersächsischen Schwiegershausen ein Mißgeschick: Aus Versehen rodeten sie einen Wald. Nach einem längeren Streit zwischen Waldbesitzer Gerhard Wode und dem Landkreis Osterode kommt der Fall jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Mit Baggern und Lastwagen tauchten Ende 1995 vom Landkreis beauftragte Arbeiter in Wodes Wald auf. 1.500 Fichten fielen ihren Kettensägen zum Opfer. Irrtümlicherweise, wie sich herausstellte: Die Holzfäller hatten die falsche Parzelle gerodet. Rentner Wode wollte 83.000 Mark Entschädigung für den Verlust seines Lebenswerks, die Kreisverwaltung bot 7.000 Mark plus Entschuldigung. Celler Richter entschieden im November, der ideelle Schaden sei nicht ersetzbar. Wode ging nicht auf ihr Angebot ein, 20.000 Mark als Entschädigung anzunehmen. Nun übernimmt der BGH den Streit ums gefallene Grün.Foto: Pat Meise

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