: Impeachment-Verfahren: Mit oder ohne Monica?
■ Der Verfahrensablauf ist geklärt, die Einigung über Zeugenbefragung steht aber noch aus
Berlin (AP/AFP/dpa/taz) – Nun kann's losgehen. Auftakt des Amtsenthebungsverfahren gegen US- Präsident Bill Clinton vor dem Senat ist der kommende Donnerstag. Erster Akt: Die Anklage trägt die Vorwürfe gegen Präsident Clinton vor. Zweiter Akt: Clintons Verteidiger kommen zu Wort. Dritter Akt: Die Senatoren stellen Fragen. Danach Pause, die Regie, sprich: die Senatoren, zieht sich zurück und entscheidet, ob sich der Vorhang zum vierten Akt auf eine Zeugenbefragung öffnet (das fordert die Anklage), oder ob wir den abschließenden Beratungen der Senatoren über das Schicksal des Präsidenten beiwohnen werden.
Als Vertreter der Anklage, Manager genannt, treten 13 republikanische Kongreßabgeordnete auf. 24 Stunden lang, verteilt über drei Tage, werden sie Gelegenheit haben, die schmutzigen Geschichten von Monica und Meineid auszubreiten.
Die gleiche Zeit steht anschließend den Verteidigern Clintons zur Verfügung, um darzustellen, warum ein Gentleman manchmal lieber schweigt. Anschließend können die Senatoren Fragen an die Parteien formulieren. Diese wird der oberste Bundesrichter William Rehnquist, der in dem Verfahren als Vorsitzender fungiert, verlesen.
In den zwei Wochen, die das Verfahren bis dahin voraussichtlich dauern wird, sind nicht viele Neuigkeiten zu erwarten. Die Parteien dürfen nämlich nur Beweise vortragen, die bereits bei der Anhörung im Repräsentantenhaus veröffentlicht wurden. Deshalb fordern die Vertreter der Anklage, eine Zeugenbefragung durchzuführen, in der etwa Monica Lewinsky vorgeladen werden würde. Das Verfahren würde dann mit Sicherheit erheblich länger dauern als im Präzedenzfall 1868. Damals wurde Präsident Andrew Johnson nach 74 Prozeßtagen von den Senatoren freigesprochen.
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