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■ Innenminister Schilys Entwurf zum neuen Staatsbürgerrecht macht keine Konzessionen an die CDU/CSU. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber gelten und gemeinsam mit den Grünen verabschiedet werden
Bonn/Berlin (taz) – Die rot-grüne Koalition macht Ernst mit ihrem ersten großen Wahlversprechen. Der Gesetzentwurf für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern, den Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) heute in Bonn vorstellt, dürfte bei der Union für lange Gesichter sorgen. Der von Schilys Ministerium erarbeitete Text, der der taz vorliegt, bedeutet eine Absage an die Hoffnungen führender CDU-Politiker, die Regierung sei womöglich bereit, auf den Nebenaspekt der Erleichterung der doppelten Staatsbürgerschaft zu verzichten – um sich damit im Gegenzug die Unterstützung der Opposition für das Gesamtkonzept zu verschaffen.
In dem Entwurf erhält die „Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft“ eine zentrale Stellung im Gesamtpaket der vereinfachten Einbürgerung. Die derzeit noch geltende „Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit“ wird als das „jetzige Haupthindernis bei der Einbürgerung“ bezeichnet. Es werde „insbesondere durch die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit (...) und den damit verbundenen Wegfall von Verfahren zur Entlassung aus der jeweiligen ausländischen Staatsangehörigkeit eine erhebliche Verfahrensvereinfachung möglich“, heißt es in den Erläuterungen des Bundesinnenministeriums (BMI).
Der stellvertretende Fraktionschef der SPD im Bundestag, Ludwig Stiegler, unterstrich gestern die Ablehnung der Regierung, sich zu Konsensgesprächen mit den Oppositionsparteien zu treffen. Änderungswünsche könnten im parlamentarischen Verfahren zum Gesetzentwurf der Koalition eingebracht werden. Ähnlich hatte am Montag auch SPD-Chef Oskar Lafontaine argumentiert. CDU-Generalsekretärin Angela Merkel bekräftigte am Dienstag in Berlin ihre Hoffnung, bei der Beratung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts im Bundestag mit der rot-grünen Koalition ins Gespräch zu kommen.
Inhaltlich entspricht der Gesetzentwurf bis in Detail der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen. Eher vage werden allerdings in dem Gesetzentwurf zwei Ausschlußgründe formuliert: Es bestehe kein Anspruch auf Einbürgerung, wenn „eine Verständigung mit dem Einbürgerungsbewerber in deutscher Sprache nicht möglich ist“ oder wenn „der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (...)“ gerichtet sind.
Im einzelnen sollen Ausländer einen Anspruch auf Einbürgerung erwerben, sofern sie mindestens acht Jahre lang legal in der Bundesrepublik leben, straffrei sind und nicht auf Arbeitslosen- oder Sozialhilfe angewiesen sind. Kinder von Ausländern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit ab Geburt, sofern ein Elternteil bereits in Deutschland geboren ist oder vor dem 14. Lebensjahr einreiste und sich legal hier aufhält. pat
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