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Koalition einig über Atomgesetznovelle

■ Zuständige Bonner Ministerien klären die Streitpunkte vor der rot-grünen Runde in Berlin

Hannover (taz) – Schon vor der rot-grünen Koalitionsrunde in Berlin haben sich die zuständigen Bonner Ministerien über die Atomgesetznovelle geeinigt, die vor Weihnachten zu erheblichen Konflikten zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium geführt hatte. Regierungssprecherin Charima Reinhardt bestätigte dies gestern. Wie aus dem Bundesumweltministerium verlautet, sind die strittigen Punkte in den vergangenen Tagen in mehreren Gesprächen zwischen dem Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, dem Umweltstaatssekretär Rainer Baake und dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Frank Steinmeier, geklärt worden. Die Einigung sieht unter anderem vor, daß mit der Änderung des Atomgesetzes die Wiederaufarbeitung verboten wird. Dieses Verbot soll aber erst ein Jahr später als die übrigen Gesetzesänderungen in Kraft treten. Geeinigt hat man sich in den Gesprächen auch über eine Sicherheitsüberprüfung aller AKWs und über die Umkehr der Beweislast bei den AKWs, die im begründeten Verdacht stehen, ihre Umgebung besonders zu gefährden.

Am Dienstag hatte das Bundesumweltministerium einen Bericht des Spiegel zurückgewiesen, nach dem europäisches Recht einem gesetzlichen Verbot der Wiederaufarbeitung entgegenstehen soll. „Es gibt keine EU-rechtliche Verpflichtung, die Plutoniumwirtschaft fortzusetzen“, sagte Umweltministeriumssprecher Michael Schroeren. Alle entsprechenden EU-rechtlichen Bestimmungen seien bei der Ausarbeitung der Atomgesetznovelle berücksichtigt worden. Jürgen Voges

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