: Fünf deutsche Staatsversuche
Die Bundesrepublik Deutschland, die in diesem Jahr – am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet – fünfzig Jahre alt wird, war der bisher erfolgreichste Versuch der modernen Deutschen, einen Staat zu gründen.
Der erste Versuch, Bismarcks autoritäre Reichsgründung, wurde im Krieg gegen Frankreich 1871 geboren und ging mit der Niederlage im Ersten Weltkrieg 1918 unter. Das wilhelminische Kaiserreich währte 47 Jahre.
Der zweite Versuch, die aus Niederlage und Revolution 1919 von der SPD ausgerufene und ungeliebte, heute nach dem Ort der Verfassungsberatung sogenannte Weimarer Republik, endete mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler im Januar 1933 nach vierzehn Jahren.
Das nicht nur von seinen Anhängern so bezeichnete Dritte Reich dauerte zwölf Jahre und kostete mit allen Toten des Zweiten Weltkrieges 55 Millionen Menschen das Leben. Als Kriegsfolge wurde Deutschland von den vier Siegermächten USA, der Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien geteilt.
Die DDR, ein halbes Jahr nach der Verkündung des Grundgesetzes, am 7. Oktober 1949, gegründet, löste sich nach freien Wahlen mit dem Beitritt zur Bundesrepublik im Oktober 1990 auf.
Die Bundesrepublik schließlich, die von den fünf Staatsgründungen am längsten durchgehalten hat, geht mit der Preisgabe wesentlicher Teile ihrer demokratischen Souveränität in den Verträgen der Europäischen Union von Maastricht und Amsterdam sowie der Einführung des Euro nach ungefähr fünfzig Jahren ihrem (hoffentlich) friedlichen Ende als Nationalstaat entgegen.
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