piwik no script img

Dachlawinen sind höhere Gewalt

Ein Hauseigentümer ist nicht automatisch verantwortlich zu machen, wenn von seinem Dach eine Lawine abrutscht. Es müssen schon besondere Umstände hinzukommen. Das haben jetzt das Oberlandesgericht Dresden (AZ: 8U696/96) sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 13U87/92) entschieden. Damit wurde einem Hausbesitzer Recht gegeben, von dessen Haus eine Lawine gerutscht war und ein Auto beschädigt hatte. Der Kläger war der Ansicht, der Mann hätte den Schnee durchs Dachfenster entfernen können. Zu gefährlich, urteilten die Richter und wiesen die Klage ab. taz

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen