■ Verfassungsgericht bestätigt Moratorium: Todesstrafe in Rußland ausgesetzt
Moskau (dpa) – Das russische Verfassungsgericht hat gestern allen Gerichten des Landes die Verhängung der Todesstrafe bis auf weiteres untersagt. Mit dem Urteil sei das seit 1996 geltende Moratorium von Präsident Boris Jelzin, das die Vollstreckung der Todesstrafe aussetzt, untermauert worden, erklärte Jelzins Vertreter im Verfassungsgericht, Michail Mitjukow.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutet noch nicht die Abschaffung der Todesstrafe, zu der sich Rußland mit der Aufnahme in den Europarat Anfang 1996 verpflichtet hatte. Die Richter forderten vom Parlament ein Gesetz, das allen Angeklagten, deren Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet werden könnten, eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht zusichert. Bis zur Annahme dieses Gesetzes dürfe die Todesstrafe nicht verhängt werden. Nach offiziellen russischen Angaben ist seit 1996 kein Todesurteil mehr vollstreckt worden.
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